
Wahlarzt
Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit Krankenkassen, weshalb Sie von mir eine Honorarnote bekommen. Wir können diese Honorarnote aber gerne gleich für Sie bei manchen Krankenkassen einreichen. Es werden Ihnen dann bis zu 80 Prozent des gelisteten Kassentarifs rückvergütet. Den Rest können Sie, falls vorhanden, bei einer Zusatzversicherung geltend machen. Der Tarif richtet sich nach dem erforderlichem Aufwand der Untersuchungen.
Ich bitte Sie um Karten- oder Barzahlung am Tag der Untersuchung.